Was man schon ahnen konnte: Die im vergangenen Jahr neu zugelassenen Autos stossen wieder mehr CO2 aus als im Vorjahr. Das zeigt laut Tages-Anzeiger eine eine interne Auswertung von Auto Schweiz, dem Verband der Schweizer Autoimporteure. (Das Bundesamt für Energie veröffentlicht die entsprechende «offizielle Statistik erst in einigen Monaten, bestätigt aber laut Tages-Anzeiger die Grössenordnung dieser Zahlen.)
Du Zunahme der CO2-Emissionen scheint im Trend zu liegen: Nachdem sie seit 1996 jedes Jahr (zwar nur sehr wenig) gesunken sind, nehmen sie seit 2017 wieder zu, 2017 um 0,4 Prozent, im vergangenen Jahr um weitere rund 3 Prozent. Sie liegen mit derzeit 138 Gramm CO2 pro Kilometer (2017: 134 g/km) deutlich zu hoch. Denn gemäss den derzeitigen CO2-Emissionsvorschriften dürften Neuwagen «im Durchschnitt» nicht mehr als 130g/km, ab 2021 gar nur noch 95 g/km ausstossen. Das angepeilte Ziel, die CO2-Emissionen des Verkehrs bis 2020 um 10 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, wird aller Voraussicht nach weit verfehlt – 2017 lag man mit 16 Millionen Tonnen rund 3 Prozent über der Zielmarke.
Schuld ist weder der Dieselskandal noch das neue Testverfahren WLTP
Schuld an diesem Desaster seien, so zitiert der Tages- Anzeiger Andreas Burgener, den Direktor von Auto Schweiz, die rückläufigen Verkaufszahlen der Dieselfahrzeuge, die im Gegensatz zu Benzinern etwas weniger CO2 ausstossen, und das neue Emissions-Testverfahren WLTP, das realitätsnähere, nämlich deutlich höhere Emissionswerte ergibt. Das könnte man allerdings auch ganz anders sehen: Schuld an diesem Desaster sind die Autoverkäufer, die ihren Kunden völlig übermotorisierte und viel zu schwere 4×4-Geländewagen und -SUV schmackhaft machen, weil diese den Importeuren höhere Margen bringen; schuld sind auch die Autojournalisten, die vor Glück fast in Ohnmacht fallen, wenn ein neues Auto wieder mit ein paar Dutzend PS mehr protzt und Höchstgeschwindigkeiten von über 300 Stundenkilometer schafft – und das in einem Land, in dem die Höchstgeschwindigkeit selbst auf Autobahnen auf 120 Stundenkilometern beschränkt ist. Und schuld sind vor allem diese 49 Prozent der Autokäufer, die wider jede Vernunft Protzautos kaufen und sich nicht einen Deut darum kümmern, wie die Welt ihrer Kinder in ein paar Jahrzehnten aussehen wird.
Viele Spezialregelungen für die Autoimporteure
Dabei sind der Bundesrat und die Bundesämter für Energie und Umwelt der Autobranche mit einer ganzen Reihe trickreicher Verordnungen und Ausnahmeregelungen soweit entgegengekommen, dass die Einhaltung des CO2-Grenzwerts schon fast die Ausnahme darstellt. Das beginnt beim Flottendurchschnitt – ein Importeur kann durch die geschickte Zusammenstellung der verkauften Marken dafür sorgen, dass er auch weiterhin Autos verkaufen kann, deren Emissionen weit über dem Grenzwert liegen. Während einer Übergangszeit kann er sich emissionsarme Fahrzeuge sogar doppelt anrechnen lassen. Eine einleuchtende Begründung dafür gibt es nicht. Schafft er den Flottendurchschnitt von 130 g CO2/km auch dann nicht, darf er sich auch mit einem anderen Importeur zusammentun, dessen Flottendurchschnitt unter dem Grenzwert liegt. Plausible Begründung: unbekannt. Des weiteren werden bis 2023 die fünf bis fünfzehn Prozent verbrauchsstärksten Fahrzeuge gar nicht mitgezählt. Begründung: unbekannt. Ohnehin ist der Grenzwert eine eher relative Grösse: Schwerere Autos dürfen nach einer undurchsichtigen komplizierten Formel gut und gern auch mehr COs emittieren; das Bundesamtes für Energie erklärt das auf Anfrage mit dem höheren Nutzen dieser Fahrzeuge. Noch skurriler ist eine Spezialregelung für sogenannte Klein- und Nischenhersteller wie Jaguar Landrover, Lotus, Bentley, Aston Martin oder Spezialanfertigungen von Maserati, Ferrari, oder Lamborghini; sie dürfen auf Antrag bis 300 g CO2/km straffrei ausstossen. Begründung: unbekannt.
Die einfachste Lösung: eine einheitliche CO2-Steuer
Am massivsten aber führt eine Art Systemfehler den Versuch, die CO2-Emissionen zu reduzieren, ad absurdum: Alle Sanktionszahlungen, welche für die Überschreitung des trotz allen Tricks und Vergünstigungen verbleibenden Grenzwerts anfallen, werden nur ein einziges Mal beim Verkauf des Fahrzeugs erhoben. Das ist so abstrus, wie wenn ein Raser, der einmal eine Busse wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen musste, sich damit das Recht erkauft hat, fortan immer nach Belieben und ungestraft weiter zu rasen. Dass die (jährlichen) Autosteuern von den einzelnen Kantonen nach sehr unterschiedlichen Kriterien erhoben werden (Hubraum, PS, Gewicht, Leistung oder CO2-Emissionswert), ändert am falschen Ansatz nicht sehr viel. In beiden Fällen werden Sanktion oder Steuer aufgrund fixer Tarife berechnet anstatt aufgrund der tatsächlich «herausgefahrenen» Emissionen, die direkt dem Verbrauch von Benzin oder Diesel entsprechen. Als relativ einfache Lösung, die fast alle Ausnahmen überflüssig macht, bietet sich eine einheitliche CO2-Steuer an, die für alle Treib- und Brennstoffe, aber auch für Kohle und Gas gilt. Und die vom Bund so festgelegt wird, wie es zur Erreichung der Emissionsziele erforderlich ist. Eine gleichsam staatlich erzwungene Marktwirtschaft. (CR)