Immer noch wird häufig und heftig diskutiert, was unter Klima-Notstand denn eigentlich gemeint sei. Am 24 .Januar wies klimanews.ch auf einen Artikel des Basler Staatsrechtsprofessors Markus Schäfer in der WoZ hin, der den Begriff als ein vor allem politisches Statement ohne juristische Verbindlichkeit definierte. Unklar blieb, welchen Inhalt denn dieses politische Statement umfasse. Inzwischen haben in mehreren Kantonen Politiker Vorstösse lanciert, die zum Teil inhaltlich ebenfalls vage blieben oder einige wenige Forderungen enthielten, so in Basel, Bern und Zürich.

Auf der Facebook-Seite der ETH-Studentin Marie-Claire Graf, die im «Club» vom 12. März die Anliegen und Forderungen der Klimastreik-Bewegung ebenso brillant wie schlagfertig vertrat, findet sich folgende inhaltliche Definition des Klima-Notstandes, so wie es die Klimastreikbewegung formuliert hat:

«Durch die Ausrufung des Klimanotstandes verpflichten wir uns den folgenden Punkten:


a. Wir anerkennen, dass die menschengemachte globale Erwärmung als eine für uns existenzbedrohende Krise angesehen werden muss.

b. Wir verpflichten uns, zur Verhinderung einer humanitären Klimakatastrophe die globale Erwärmung auf +1.5 °C im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten zu begrenzen. Dies entspricht den Zielen des Klimaabkommens von Paris und bedeutet für die Schweiz Netto-Null. Treibhausgasemissionen bis 2030.

c. Alle unsere zukünftigen Handlungen und Entscheidungen werden wir an den Punkten 1 und 2 messen. Wir werden alles daran setzen, die in Punkt 2 erwähnten Klimaziele zu erreichen.

d. Wir informieren uns und andere wissenschaftlich über den Mechanismus der globalen Erwärmung. Wir informieren fundiert über die Ursachen und Auswirkungen der Klimakrise auf wirtschaftlicher und politischer Ebene.