In der Frühlingsausgabe des Magazins «global» der Arbeitsgemeinschaft Alliance Sud berichtet Jürg Staudenmann von einem Rechtsgutachten, das etliche Barrieren aus dem Weg räumt, hinter denen sich die Gegner einer wirkungsvollen Klimapolitik verschanzt haben. Das klingt nach Juristenfutter und ist es auch; es geht darum, ob etliche klimapolitische Forderungen verfassungskonform seien oder nicht. Aber zugleich ist das Gutachten in seiner möglichen Wirkung höchst brisant.

Zwar kann man durchaus darüber streiten, ob die halbherzigen Beschlüsse der ständerätlichen Umweltkommission (Urek-S) vom 11. Februar tatsächlich die Türe öffnen für eine ambitioniertere Klimapolitik. Sicher aber gibt das von Alliance Sud in Auftrag gegebene Gutachten linken und grünen Politikerinnen und Politikern Schützenhilfe, wenn sie eine ambitioniertere Klimapolitik einfordern.

In Kürze: Bisher vertraten bürgerliche Politiker und die Bundesverwaltung die Ansicht, dass die Einnahmen aus der Brennstoffsteuer oder aus Abgaben im Auto- und Flugverkehr nur als Lenkungsabgabe verwendet werden dürfen, also an die Bevölkerung rückverteilt werden müssen. Um sie für internationale Klimafinanzierung, also für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern einsetzen zu können, müsste zuerst die Bundesverfassung geändert werden, was laut Bundesrat «kaum realisierbar» sei.

Wichtig sind die Erläuterungen des Rechtsgutachtens auch im Zusammenhang mit der Frage, wie denn jene rund eine Milliarde finanziert werden soll, welche die Schweiz an den Green Climate Fund bezahlen muss, der ab 2020 mit jährlich 100 Milliarden Dollar gespeist werden soll. Bis jetzt reichte die sparorientierte Fantasie des Bundesrates und der Finanzpolitiker lediglich soweit, man könne das Geld sozusagen budget-neutral aus dem Budget der Entwicklungszusammenarbeit «umleiten».

Aufschlussreich sind auch die Ausführungen im Rechtsgutachten zu den Fragen der Auslandkompensation. Die Klimafinanzierung könne nicht (mehr) nur als «Gegengeschäft» verstanden, also Zertifikatekauf gegen CO2-Reduktion im entsprechenden Entwicklungsland. Vielmehr sei sie ein Beitrag der Industrieländer an die Kosten jener «grauen Energie», die zwar bei der Produktion von Gütern und Dienstleistungen im Ausland entstehe, aber in der Schweiz konsumiert werde.

Schliesslich hält das Gutachten fest, dass eine Flugticketabgabe als reine Lenkungsabgabe durchaus im Einklang stehe mit dem Völkerrecht und der Verfassung. Und dass deren Erträge auch für die internationale Klimafinanzierung eingesetzt werden könne. Das hat der Bundesrat bisher stets verneint.

Mit diesem Rechtsgutachten hat sich die Klimapolitik der Schweiz noch keinen Schritt vorwärts bewegt. Aber es hat einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt, die bis anhin dazu benutzt wurden, um links-grüne Forderungen schon im Voraus abzuwürgen. (CR)