Im Windschatten der hitzigen Diskussion um die Flugticketabgabe mischelt die Schweizer Autolobby ganz im Verborgenen um die Beibehaltung ihrer Privilegien, für die es nicht den geringsten Rechtfertigungsgrund gibt: Für Bluffer soll es auch weiterhin viele Schlupflöcher und minimale Bussen geben, die grössten, verantwortungslosesten Aufschneider aber sollen sogar noch belohnt werden.

Die einen Fakten sind schnell erzählt: Bis 2020 soll der CO2-Ausstoss auf Benzin und Diesel um 20 Prozent gegenüber 1990 abnehmen. Das derzeitige CO2-Gesetz schreibt deshalb seit 2015 für Neuwagen einen Grenzwert der Emissionen von 130 Gramm CO2 pro Kilometer vor, ab Januar 2020 dürfen es nur noch 95 Gramm sein. Tatsache aber ist, dass der CO2-Ausstoss nicht abgenommen, sondern bis 2018 um 3 Prozent gegenüber 1990 zugenommen hat, weil fast die Hälfte der Autokäufer ganz unbedingt ein übermotorisiertes, schweres SUV oder 4×4-Fahrzeug brauchen, das 160, 180, 200 oder mehr Gramm CO2 pro Kilometer ausstösst. Auf diesen Fahrzeugen sind die Margen für die Autoimporteure besonders hoch. Der durchschnittliche Ausstoss bei Neuwagen betrug im vergangenen Jahr 138 Gramm, Tendenz steigend.

Für die Autoimporteure gibt es zahlreiche Schlupflöcher

Die anderen Fakten sind etwas komplizierter und verstecken sich in mehreren Verordnungen des Bundesrates zum CO2-Gesetz. KlimaNews hat sie im Januar im Detail aufgezählt. Quintessenz: Für die Schweizer Autoimporteure gibt es zahlreiche Schlupflöcher, damit sie die kleine Busse nicht bezahlen müssen, wenn ihre Neuwagen die vorgegebenen Grenzwerte überschreiten.

Die faulsten Eier in diesen versteckten Verordnungen:

  1. Die Grenzwerte gelten im Durchschnitt der Flotte. Wer viele CO2-sparsame Autos oder E-Mobile verkauft, darf entsprechend viele CO2-Schleudern verkaufen, wobei emissionsarme Fahrzeuge gar doppelt zählen.
  2. Der vorgeschriebene Grenzwert ist relativ: Für schwerere Fahrzeuge gilt ein durch seltsame Rechenkunststücke erhöhter Grenzwert.
  3. Für den neuen Grenzwert ab Januar 2020 gelten Übergangsregelungen: Im Jahr 2020 werden die emissionsintensivsten 15 Prozent der Fahrzeuge gar nicht mitgezählt, 20021 noch 10 und 2022 noch 5 Prozent der Wagen.
  4. Für einige Luxus-Fahrzeuge von sogenannten Klein- und Nischenhersteller wie Jaguar Landrover, Lotus, Bentley, Aston Martin oder Spezialanfertigungen von Maserati, Ferrari, oder Lamborghini gelten speziell hohe Grenzwerte bis 300 Gramm CO2 pro Kilometer. Kurz: Wer das Klima besonders stark schädigt, wird noch belohnt dafür.

Für diejenige Neuwagen, für die es keine passende Extrawurst gibt, fallen Strafzahlungen an. Der Branchenverband AutoSchweiz nennt sie «hohe Bussen»; 2018 sollen es, jammert AutoSchweiz, rund 30 Millionen Franken gewesen sein. Rechnet man sachlicher, nämlich um wie viel die Strafzahlungen den einzelnen Autokauf verteuern, kommt man auf maximal 300 bis 400 Franken pro «strafbares» Fahrzeug, – ein Pappenstiel bei Autopreisen von mehreren zehntausend Franken. Dazu kommt, eine absonderliche Kuriosität, dass diese Strafzahlung nur einmal, nämlich beim Kauf, entrichtet werden muss. Das ist etwas so logisch, wie wenn man beim erstmaligen Überfahren eines Rotlichts zwar eine Busse bezahlen muss, künftig aber alle Rotlichter straflos überfahren darf. Sinnvoller wäre, wenn diese «Strafe» jedes Jahr in Form einer erhöhten Fahrzeugsteuer bezahlt werden müsste.

Wie die NZZ jetzt schreibt, will die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S), dass der Bundesrat die meisten dieser Sonderregelungen, den sogenannten «Swiss Finish» abschafft. «Die Schweiz soll», so die NZZ, «im Gleichschritt mit der EU den CO2-Ausstoss der importierten Neuwagen senken. In der EU gilt lediglich 2020 als Übergangsjahr, in dem die 5 Prozent Fahrzeuge mit dem grössten Verbrauch nicht mitgezählt werden.»

Braucht, wer reich ist, unbedingt ein grösseres Auto?

Dagegen wehren sich, wie zu erwarten war, die Autoimporteure. Maseratifahrer Andreas Burgener, der Direktor von Auto Schweiz, der in jeder Arena und Talkshow versichert, wie wahnsinnig ernst die Autoimporteure die Klimakrise nähmen, weibelt gleichzeitig hinter den Kulissen, damit die Autoindustrie auch weiterhin möglichst von allen Klimamassnahmen ausgespart bleibt. In einem Anfall von skurriler Individual-Login hält er es offenbar für zwangsläufig, dass, so die NZZ, «die im Vergleich zur EU höhere Kaufkraft dazu führt, dass grössere Autos mit höherem CO2-Ausstoss gekauft werden.» Der neue Zielwert von 95 Gramm pro Kilometer könne, meint er gegenüber der NZZ, erst 2025 oder 2026 erreicht werden.

Wie die NZZ richtig schreibt, spielt die Zeit momentan für Burgener und seine Branche. Denn: Das neue CO2-Gesetz dürfte frühestens 2021, wahrscheinlicher jedoch erst 2022 oder noch später, in Kraft treten. So lange also wird sich an den Privilegien der Schweizer Importeure nichts ändern. Es sei denn, ein allerdings eher unwahrscheinlicher Fall, der Bundesrat käme von sich aus zur Einsicht, dass es für alle Extrawürste, Sonderregelungen und Spezialarrangements der Autobranche nicht die geringste Rechtfertigung gibt. Weil es kein Menschenrecht auf Autos mit sinnlos überdimensionierten Motoren gibt, aber irgendwie so etwas wie ein Menschenrecht auf eine lebenswerte, sichere Zukunft für unserer Kinder und Enkel. (CR)