Heisser Herbst im Bundesbern: Gleich drei Mal steht das Klima in den nächsten Wochen im Bundeshaus oben auf der Traktandenliste der Aufmerksamkeit: Der Bundesrat will die Klimaziele verschärfen. Der Nationalrat entscheidet, wie sich die Zeit überbrücken lässt, wenn Ende 2020 die derzeitige Periode des CO2-Gesetzes ausläuft, aber das neue CO2-Gesetz noch nicht in Kraft ist. Und der Ständerat diskutiert in der Herbstsession über die Revision des CO2-Gesetzes.

Der Ständerat also: Nachdem der Nationalrat die Revision des CO2-Gesetzes im vergangenen Dezember unter anderem dank der FDP gegen die Wand gefahren hat, soll der Ständerat die Revision des Gesetzes jetzt wieder in Fahrt bringen – unter anderem mit Hilfe der FDP. Das Anliegen ist dringend, denn die Massnahmen des derzeitigen Gesetzes gelten nur bis Ende 2020. Bei der Gesetzesrevision geht es also um die Periode von 2021 bis 2030. Sie soll in der dritten Woche der Herbstsession (9. – 27. September) vom Ständerat verabschiedet werden, könnte dann im Lauf des kommenden Jahres im Nationalrat noch einmal diskutiert werden. Sollte die SVP das fakultative Referendum dagegen ergreifen, würde das Gesetz im Lauf des Jahres 2021 oder noch später vors Volk kommen.

Die bürgerlichen Parteien drohen mit der Referendumskeule

Dieser Ablauf ist von entscheidender Bedeutung, denn: Diese sogenannte «Referendumskeule» ist für die bürgerlichen Parteien – insbesondere für die FDP – das perfekte Druckmittel gegen alle Verschärfungen der Klimaschutzmassnahmen, die der FDP nicht in den Kram passen. Denn wenn das CO2-Gesetz in einer Volksabstimmung scheitert, ist das Debakel total: Eine aktive Klimapolitik würde dann um Jahre verzögert.

Nach Beratungen im August und am 3. September hat die vorberatende Kommission ihre definitiven Vorschläge veröffentlicht.

Am meisten zu reden gab zumindest in den Medien die Flugticketabgabe, die im Nationalrat von SVP und FDP noch heftig bekämpft wurde und mit dazu beitrug, dass die ganze Vorlage letztlich abgelehnt wurde. Jetzt schlägt Kommission dem Rat eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken vor, wobei die Transit- und Transferpassagiere von Abgabe ausgenommen sind. 51 Prozent dieser Flugticketabgabe sollen an die Bevölkerung und «die Wirtschaft» rückverteilt werden.

Benzin und Diesel sollen ein bisschen teurer werden

Etwas sehr halbherzig sind die Vorschläge der vorberatenden Kommission in Bezug auf den Verkehr, dessen Emissionen in den vergangenen Jahren nicht wie vorgesehen deutlich sanken, sondern bis 2018 gar um 3 Prozent gegenüber 1990 zunahmen. Zu einer Lenkungsabgabe auf Benzin und Diesel, wie sie in vielen Ländern diskutiert und mit grosser Wahrscheinlichkeit eingeführt wird, konnte sich die Kommission nicht entschliessen; sie verlangt, wie so oft, wenn man sich aus wahltaktischen Gründen nicht getraut, klar Stellung zu beziehen, vom Bundesrat weitere Vorschläge. Das gilt auch auch in Bezug auf Mobility Pricing und weitere Massnahmen.

Teurer werden aber sollen Benzin und Diesel trotzdem ein bisschen, vorerst um maximal 10 Rappen pro Liter, ab 2025 um maximal nochmals 2 Rappen. Diese Einnahmen sollen nicht nur in die Förderung erneuerbarer Treibstoffe, sondern auch in die Elektromobilität, etwa den Ausbau von Ladestationen fliessen. Wie fast immer soll es ein kleines Hintertürchen geben: In ausserordentlichen Situationen darf der Bundesrat das Maximum vorübergehend reduzieren dürfen. Neu aber sollen CO2-Grenzwerte nicht bloss für neue Personen und leichte Lastwagen, sondern auch für schwere Lastwagen erlassen werden. Anheben will die Kommission die bereits bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas von heute 96 bis auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2.

Der Klimafonds: Mehr als ein Alibi?

Ein Vorschlag, der deutlich über den Entwurf des Bundesrates hinausgeht, ist ein neuer Klimafonds, der unter anderem mit maximal 450 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für Brennstoffe, knapp der Hälfte der Flugticketabgaben und einigen weiteren Einnahmen gespeist werden soll. Dieser soll die energetische Sanierung von Gebäuden und die erneuerbaren Energien mitfinanzieren und Innovationen fördern. Er soll aber, heisst es im Kleingedruckten, nicht die bisherigen klimapolitischen Instrumente, den Technologiefonds und die Fördermassnahmen des Gebäudeprogramms ergänzen, sondern ersetzen.

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft

Beim Gebäudeprogramm, das zwar hauptsächlich in der Kompetenz der Kantone liegt, aber über ein grosses Sparpotenzial verfügt, schlägt die Kommission indes ein sehr gemächliches Tempo an, wie der Tages-Anzeiger zu Recht moniert. Man sei sich zwar grundsätzlich einig, dass die Emissionen stärker reduziert werden müssten, als die Kantone planen. Aber die Kommission will erstmal abwarten; erst ab 2029, also in 10 Jahren und ein Jahr vor dem Ende der Geltungsdauer des Gesetzes, sollen nationale Grenzwerte erlassen werden. Sie sollen aber doppelt so hoch sein als im Entwurf des Bundesrates vorgesehen. Die Immobilienlobby hat offensichtlich gut gearbeitet …

Ein kleines Geschenk will die Kommission auch den KMU machen: Konnten sich bisher nur Unternehmen, die mehr als 15’000 Franken CO2-Abgaben bezahlen müssten, durch eine sogenannte Verminderungsverpflichtung vorläufig von der Abgabe «befreien», soll dies neu bereits ab einer Abgabe von 10’000 Franken gelten. Wie der Tages-Anzeiger kürzlich aufgezeigt hat, sind die Möglichkeiten, hier zu tricksen, sehr vielfältig sind und werden auch fleissig angewendet.

Und schliesslich ist Kommission zwar der Ansicht, dass auch der Finanzsektor einen Beitrag zur Erreichung der Emissionsverminderungsziele leisten muss. Aber auch hier verlangt die Kommission zuerst Vorschläge des Bundesrates. Das bedeutet: Im CO2-Gesetz für die Periode bis 2030 wird dieses heikle Thema aller Voraussicht nach ausgeklammert.

Ein mutloses und wenig wirksames Klimaschutzpaket

Das Fazit: In der Öffentlichkeit hat die FDP mit ihrem Umschwenken bei der Flugticketabgabe grosses Theater um eine klimapolitisch relativ kleine Sache gespielt – und die anderen Parteien habe mitgespielt. (Den Fluggesellschaften kann das vielleicht sogar recht sein, da im Luftverkehr ohnehin ein Überangebot besteht und so die Superbilligflieger aus dem Markt gedrängt werden.) In einigen weniger spektakulären, aber für die Wirtschaft folgenschwereren Belangen, etwa dem Gebäudeprogramm, der Verminderungsverpflichtung oder Regeln für die Finanzwirtschaft, haben die «Wirtschaftsfreunde» über die «Klimafreunde» gesiegt. In weiten Teilen aber folgt die Kommission dem Entwurf des Bundesrates, der noch aus dem Jahr 2017 stammt und die Handschrift der opportunistischen Bundesrätin Doris Leuthard trägt. Man darf gespannt sein, wie ihre Nachfolgerin Simonetta Sommaruga, die selber für einen schärferen Klimaschutz eintritt, in der kommenden Debatte den längst überholten Entwurf des Bundesrates verteidigen wird.

«Eine zahnlose Pflichtübung» (Daniel Stern in der WoZ)

Dass Erstaunlichste aber am Vorschlag der vorberatenden Kommission ist allerdings, dass die Kommission in ihrer Medienmitteilung vom 3. September das Resultat als «griffiges Massnahmenpaket» feiert, mit dem das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreicht werden könne. Und das, obwohl alle Kommissionsmitglieder selbstverständlich sehr genau wissen, dass sich dieses Ziel mit diesem zahmen Masssnahmenkatalog auf keinen Fall erreichen lässt. Und ebenso erstaunlich ist, dass nur die Umweltverbände, aber weder die Grüne Partei noch die Grünliberalen auf diese Tatsache hinweisen. «Es hat den Anschein», schreibt Daniel Stern völlig zu Recht in der Wochenzeitung (WoZ), «dass hier eine Kommission am Werk war, die das Desaster des Nationalrats zwar ausbügeln will, dies aber als lästige Pflichtübung betrachtet. Sie bekennt sich zwar explizit zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens und will die CO2-Emissionen der Schweiz bis 2050 auf netto null senken. Bloss ist das mit den gemachten Vorschlägen nie und nimmer zu erreichen.» (CR)