In der vergangenen Woche hat sich die Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) mit der Revision des CO2-Gesetzes befasst. Jetzt klopfen sich die Kommissionsmitglieder gegenseitig auf die Schultern, obwohl alle wissen, dass sich die Ziele Pariser Klimakonferenz mit den geplanten Massnahmen niemals erreichen lassen.

«Wir haben es gut auf die Reihe gekriegt», meinte SVP-Ständerat Werner Hösli laut Tages-Anzeiger. FDP-Ständerat Damian Müller, dessen Partei im vergangenen Dezember noch mitgeholfen hat, den Entwurf bachab zu schicken, jubelte: «Die FDP hat ihr Versprechen eingehalten. (…) Der Gesetzesentwurf zeigt, dass mehrheitsfähige Lösungen möglich sind, wenn die Wirtschaft und die die konstruktiven Kräfte zusammenarbeiten.» Da liess sich denn auch die NZZ nicht lumpen und verkündete: «Die Umweltkommission des Ständerats legt griffige Massnahmen vor, um das Netto-Emissionsziel für den CO2-Ausstoss bis 2050 zu erreichen.»

Was aber sind denn genau die griffigen Massnahmen, welche die Umweltkommission vorschlägt? Neben der hart umstrittenen Flugticketabgabe, die in der vorgeschlagenen Höhe von 30 bis maximal 120 Franken kaum zu einer wesentlichen Reduktion der Passagierzahlen führen wird – wir werden darauf zurückkommen -, sind es acht weitere Massnahmen, die ganz unterschiedliches Gewicht haben.

Ein heiss umstrittenes Thema ist bekanntlich der Strassenverkehr. Denn statt wie geplant bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu sinken, stiegen die Emissionen im Strassenverkehr. Bis 2018 sogar um 3 Prozent gegenüber 1990. Führende Klimawissenschafter und -ökonomen, fast alle Umweltverbände, viele in Klimafragen ernstzunehmende Politikerinnen und Politiker, aber immer mehr auch Wirtschaftsvertreter fordern deshalb eine einheitliche, also auch den Verkehr umfassende CO2-Steuer oder -Lenkungsabgabe. Die Urek aber macht, was Politiker immer machen, wenn sie sich um eine Entscheidung drücken wollen: Sie fordern den Bundesrat auf, einem Bericht zu schreiben und Vorschläge zu machen

Statt dessen soll aber die Mineralölsteuer für Treibstoffimporteure ein wenig erhöht werden, bis 2024 um höchstens 10 Rappen pro Liter, danach um weitere 2 Rappen. Diese beiden Erhöhungen liegen im Bereich der üblichen saisonalen Schwankungen der Benzin- und Dieselpreise, werden also kaum jemanden davon abhalten, auch nur einen Kilometer weniger zu fahren.

Überdies schlägt die Urek vor, CO2-Grenzwerte, wie sie bisher schon für neue Personenwagen und leichte Laster gelten, auch für schwere Lastwagen einzuführen. Besonders mutig ist das nicht, es entspricht einfach der ohnehin kommenden EU-Regelung. Schon fast kurios ist auch der Vorschlag, das Emissionshandelssystem der Schweiz mit demjenigen der EU zu verbinden. Dieses Abkommen wurde nämlich am 22. März 2019 bereits durch das Parlament genehmigt und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Ein gewichtiger Programmpunkt wäre gewiss auch das Gebäudeprogramm von Bund und den Kantonen, sind Gebäude doch für rund ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen oder für rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Auch hier sind Vorschläge der Kommission eher bescheiden, die vorgeschlagenen Massnahmen gehen nur wenig über den auch nicht heldenhaft mutigen Entwurf des Bundesrates hinaus: Die Emissionen sollen nicht, wie der Bundesrat vorschlägt, bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 sinken, sondern bereits drei Jahre früher. Sie liegen derzeit ungefähr bei 26 Prozent. Wird dieses Ziel bis 2017 nicht erreicht, soll es (relativ leicht erreichbare) Grenzwerte geben, wenn in Altbauten neue Heizungen eingebaut werden.

Neu soll auf Vorschlag der Kommission ein Klimafonds geschaffen werden, der aus diversen Quellen, unter anderem der Mineralölsteuer und den «Strafen» für überhöhte Emissionen bei Neuwagen, gespeist wird. Damit will die Urek, so die NZZ, den «schleppenden Gang der Gebäudesanierungen beschleunigen». Auch soll die Planung von Projekten für erneuerbare Energien aus diesem Fonds finanziert werden.

Und schliesslich: Noch nicht entschieden haben sich die Mitglieder der Urek, inwieweit die bis 2030 angestrebten Halbierung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 im Inland geleistet werden müssen resp.im Ausland geleistet werden dürfen.Weil es Forderungen sowohl für ein höheres als auch ein tieferes Inlandziel gibt, ist laut NZZ «nicht ausgeschlossen, dass die 60 Prozent bestehen bleiben».

Die SVP hat es ganz gut auf die Reihe gekriegt

Angesichts dieser doch eher bescheidenen Resultate, die längst nicht ausreichen, um das Pariser Klimaziel zu erreichen, erstaunt es nicht, dass die FDP-Präsidentin Petra Gössi laut NZZ überzeugt ist, dass die Fraktion dem Beschluss der Komission folgen wird: » Die von der Kommission beschlossenen Massnahmen decken sich in vielen Punkten mit den Forderungen der FDP-Delegierten.» Kein Wunder, es sind ja (mit Ausnahme vielleicht der Flugticketabgabe) auch keine Massnahmen, gegen die selbst die SVP etwas haben könnte. So bekommt der Kommentar des SVP-Ständerats Werner Hösli, «Wir haben es gut auf die Reihe gekriegt», einen durchaus hämischen Hintersinn. Zumal die ganze derzeitige Diskussion um das CO2-Gesetz eh eine reine Luftnummer ist, denn: Was immer auch der Ständerat in der Herbstsession beschliessen wird, ist nach dem 20. Oktober nur noch Makulatur, da das notwendige Differenzbereinigungsverfahren und die weiteren Beratungen von einem anderen, neuen National- und Ständerat geführt werden.(CR)